Das BAG informiert:

Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) setzt sich für einen legalen Zugang von kontrollierten Cannabisprodukten für Erwachsene in der Schweiz ein. Mit dem Verbot von Cannabis lässt sich der Konsum in der Bevölkerung nicht reduzieren, der Schwarzmarkt blüht und die Sicherheit der Konsumierenden ist nicht gewährleistet. Die EKSN begrüsst darum eine Aufhebung des Verbots und die Einführung einer Regulierung von Cannabis.

Die aktuelle Situation der Cannabispolitik ist unbefriedigend: Das Verbot von Cannabis wird von einem wichtigen Teil der Schweizer Bevölkerung nicht eingehalten. Der Konsum bleibt konstant hoch und Cannabis wird in der Schweiz im grossen Stil produziert. Die organisierte Kriminalität ist in die Herstellung, die Verbreitung und den Verkauf dieser Substanz involviert. Kriminelle bereichern sich an den illegalen Einkünften aus dem Verkauf und bezahlen auf diese keine Steuern. Der Cannabishandel ist mit Störungen im öffentlichen Raum verbunden und trägt zum Gefühl der Unsicherheit vor allem in den Städten bei.

Cannabis muss kontrolliert werden

Personen, die heute Cannabis konsumieren, beziehen Produkte ohne Qualitätskontrolle. Illegale Produkte weisen unterschiedliche und häufig hohe THC-Werte auf und können Schimmel und/oder Pestizide enthalten. Um gesundheitliche Risiken zu minimieren, müssen die Cannabiskonsumierenden Zugang zu ordnungsgemäss kontrollierten Produkten haben. Sie sollen die Produkte nicht auf dem Schwarzmarkt, sondern unter geregelten Bedingungen erwerben können. Dafür ist ein legaler, regulierter Cannabismarkt nötig. Der Zugang zu Cannabisprodukten muss jedoch auf erwachsene Personen beschränkt sein, wie dies heute schon für Tabak und Spirituosen der Fall ist. Die Prävention wäre für alle Zielgruppen einfacher möglich, wenn Cannabis legal zugänglich ist.

Keine Teillösungen beim Zugang von Cannabis

Modelle eines begrenzenten Zugangs, wie die alleinige Entkriminalisierung des Konsums, die Möglichkeit, Cannabis ausschliesslich selbst herzustellen, oder die Abgabe im Rahmen des Gesundheitssystems, sind ungenügend. Sie stellen keine glaubwürdige Alternative zum Schwarzmarkt dar. Der Zugang zu kontrolliertem Cannabis würde damit in Frage gestellt werden. Zudem würden dadurch Grauzonen und Unsicherheiten geschaffen werden, was eine wirksame Regulierung erschwert.  

Konsum von Cannabis nicht fördern

Die EKSN setzt sich für einen legalen Zugang zu Cannabis ein. Es gibt aber aus Sicht der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Menschenrechte keine Rechtfertigung, den Konsum von Cannabis zu fördern. Werbung, unkontrollierte Produktpaletten, niedrige Preise, Sonderangebote oder eine Vielzahl von physischen und Online-Verkaufsstellen würden Fehlanreize setzen und den Konsum begünstigen. Daher muss mit der Regulierung sichergestellt werden, dass der Erwerb von Cannabis ausschliesslich über nicht-gewinnorientierte Verkaufsmodelle erfolgt.

Die EKSN setzt sich folglich für die Regulierung von Cannabis in der Schweiz ein, die folgenden Grundsätzen folgt: kontrolliert, zugänglich, aber nicht gefördert. Die Position der EKSN deckt sich mit den Erkenntnissen einer eben fertiggestellten Studie zur Cannabisregulierung. Im Auftrag der EKSN befragte eine Soziologin mehr als zwanzig Personen in den USA, in Kanada und in Uruguay, die an Regulierungsprozessen von Cannabis massgeblich beteiligt waren, zu ihren Erfahrungen. Der Bericht enthält Empfehlungen zu Massnahmen, die aus Sicht der öffentlichen Gesundheit bei der Einführung einer Cannabisregulierung ergriffen oder vermieden werden sollten. 

Quelle:
BAG, Cannabis soll kontrolliert und legal zugänglich sein, aber nicht gefördert werden

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