Im Rahmen der vom Bundesrat erklärten «ausserordentlichen Lage» gemäss Epidemiegesetz werden aktuell umfangreiche Massnahmen verordnet. Dazu gehört auch die Beschränkung der Abgabe von Arzneimitteln, welche seit dem 18. März um 14.00h gilt. Dies umfasst einerseits sämtliche Arzneimittel der Abgabekategorien A und B, andererseits gewisse Arzneimittel der Abgabekategorie D (gemäss definierten ATC-Codes). Der genaue Wortlaut findet sich in der «Verordnung über die Beschränkung der Abgabe von Arzneimitteln» (AS 2020 833 / SR 531.215.33) vom 18. März 2020.

Zur Unterstützung des Schweizer Gesundheitssystems publiziert HCI Solutions AG ab sofort eine tagesaktuelle, öffentliche Liste der in der Schweiz im Handel erhältlichen Artikel der Abgabekategorie D, welche von dieser Abgaberestriktion betroffen sind.

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