Covidcodes können positiv getestete Personen in die SwissCovid App eingegeben und so andere warnen. Bisher konnten nur kantonsärztliche Dienste und behandelnde Ärztinnen/Ärzte Covidcodes erstellen. Neu ist dies auch für weitere Akteure im Gesundheitswesen möglich.

An der Sitzung vom 18. November hat der Bundesrat der Änderung für die Verordnung über das Proximity-Tracing-System zugestimmt. Damit ist die Grundlage für einen automatisierten Prozess rund um die Ausgabe von Covidcodes geschaffen. Der Datenschutz ist weiterhin gewährleistet.

Die Verordnungsänderung wird Kantonsärztinnen und -ärzte entlasten, denn weitere Akteure im Gesundheitswesen wie Laboratorien, die Infoline, Testzentren und Apotheken können künftig Covidcodes ausstellen. Auch die maschinelle Codegenerierung wird ermöglicht.

Dadurch werden die Abläufe bei der Covidcode-Vergabe beschleunigt und die Frist zwischen Erhalt eines positiven Testergebnisses und Warnung anderer App-Nutzerinnen und -Nutzern verkürzt.

Quelle:
Bundesamt für Gesundheit, Aktuell, 23.11.2020

Zurück