Zur Selbstverteidigung sind verschiedene Abwehrsprays im Handel (Sortimentscode: 31.30.10.08). Die handelsüblichen Pfeffersprays enthalten die Reizwirkstoffe Capsaicin, Oleoresin Capsicum (OC, Extrakt aus Capsicum-Arten wie Paprika, Chili, Cayenne-Pfeffer) oder Nonivamid (syn. Pelargonil Vanillylamid, PAVA), ein synthetischer Capsicumersatz.

Pfeffersprays entfalten innert Sekunden eine reizende Wirkung auf Augen, Haut und Atemwege. Es folgen Husten und Niesen, was zu Angstgefühlen führen kann. In der Regel verschwinden die Symptome innerhalb von 30 bis 60 Minuten vollständig, sie können aber in seltenen Fällen auch länger andauern und unangenehmer sein (Bindehautentzündung, Hornhautödem). Besonders empfindliche Menschen wie Asthmatiker und Allergiker können eine stärkere Reaktion zeigen.

Produkte auf Basis von Capsaicin, OC und PAVA unterliegen der Chemikaliengesetzgebung. In der Chemikalienverordnung (ChemV) sind die Vorschriften und Pflichten bei deren Abgabe an Privatpersonen definiert. Folgende Punkte sind zu beachten:
-keine Selbstbedienung
-Abgabe nur an mündige Personen
-Information bei der Abgabe über die korrekte Verwendung, die Risiken und Schutzmassnahmen
-Abgebende Betriebe müssen eine Chemikalien-Ansprechperson benennen und diese der kantonalen Behörde mitteilen

Die gesetzliche Regelung kann sich zwischen den Ländern unterscheiden, bei Käufen übers Internet sollte man daher besonders vorsichtig sein.

Der Umgang mit anderen Reizwirkstoffen, wie sie in Tränengasprodukten verwendet werden (z.B. o-Chlorbenzyliden Malononitril), ist durch die Waffenverordnung geregelt.

Quelle:
BAG, Abwehrspray

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