Das BAG informiert:
Zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2023 werden Jodtabletten an die Bevölkerung im Umkreis von 50 km der Schweizer Kernkraftwerke verschickt. Die Tabletten sind eine vorsorgliche Massnahme für den Fall eines schweren Kernkraftwerkunfalls. Sie dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden. Im Ereignisfall wird die Bevölkerung entsprechend alarmiert und informiert.
Der Bevölkerung wird per Post pro Person eine Packung Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) zugesendet – vorsorglich und gratis. Im Falle eines schweren Kernkraftwerkunfalls verhindern diese Tabletten, dass radioaktives Jod in die Schilddrüse aufgenommen wird. Alle Personen erhalten eine persönlich adressierte, weisse Schachtel mit einer Tablettenpackung.
Einnahme von Jodtabletten
Jodtabletten sind eine wirksame Massnahme besonders für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen bis zu 45 Jahren zur Vorbeugung von Schilddrüsenkrebs. Personen über 45 Jahren empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz eine Einnahme der Jodtabletten nicht mehr.
Das Risiko für Schilddrüsenkrebs nimmt mit zunehmendem Alter stark ab, während die Wahrscheinlichkeit für Nebenwirkungen zunimmt. Personen, die über 45 Jahre alt sind und dennoch im Ereignisfall Jodtabletten einnehmen möchten, erhalten in ihrer Arztpraxis, Apotheke oder Drogerie weitere Auskünfte.
Nur für den Notfall
Die Jodtabletten sind eine vorsorgliche Massnahme. Sie sind für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden! Im Ereignisfall wird die Bevölkerung entsprechend alarmiert und informiert.
Weitere Informationen werden zusammen mit dem Versand der Tabletten zur Verfügung gestellt und sind unter www.jodtabletten.ch und Jodtabletten (admin.ch) zu finden.
Flächendeckende Verteilung
Die Tabletten werden altersunabhängig an alle verteilt, die im Umkreis von 50 Kilometern eines Schweizer Kernkraftwerks leben. Zudem befinden sich in jeder Packung Kaliumiodid 65 SERB mehr Tabletten als pro Person im Ereignisfall benötigt werden.
Damit haben alle die Möglichkeit anderen Personen, z.B. Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder Besuchern mit Tabletten auszuhelfen, falls diese ihre Packung nicht zur Hand haben sollten. Zusätzlich kann so eine Versorgung auch für Personen sichergestellt werden, die sich neu oder kurzfristig in den betroffenen Gemeinden aufhalten oder aus anderen Gründen über keine Jodtabletten verfügen.
Quelle:
BAG, Neuverteilung Jodtabletten